Steuern zu sparen als Selbstzweck der Beratung ist sinnlos
und führt häufig in die Irre. Die Änderung zivilrechtlicher
Strukturen allein aus steuerlichen Gründen kann geradezu
gefährlich werden. Ziel unserer Beratung ist es, steuerliche,
rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte im jeweiligen
Beratungsfall sinnvoll miteinander zu verbinden.
Wir beraten und unterstützen Sie u.a. bei
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der Rechtsformwahl |
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der Erstellung und Gestaltung
von Verträgen
(z.B. bei Erbrecht, Miet- und Pachtverträge, Verträge
mit Familienangehörigen, Vermögensverträge,
Nachfolgeberatung etc.) |
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Strukturänderungen (wie z.B.
Betriebsaufspaltungen)
und Rechtsformwechsel |
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Vertretung und Durchsetzung
Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten
(z.B. gegenüber den Finanzbehörden und vor den
Finanzgerichten) |
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Einholung verbindlicher
Auskünfte bei den Finanzbehörden |
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